Sonntag, 30. März 2014

Der Blog zum Projekt "Lex Gamundia"

In diesem Blog soll dargestellt werden, wie die bürgerschaftliche Initiative "Pro Gamundia" entstanden ist, was sie bewegt und was sie erreichen möchte:

Diese Villa aus der Gründerzeit in der Charlottenstraße

konnte nicht erhalten werden


Deshalb stellte die BI einen Weg vor, in Zukunft behutsamer und respektvoller mit der historischen Bausubstanz der Stadt Schwäbisch Gmünd umzugehen:

LEX GAMUNDIA


 

Ausgangslage:

Seit dem Abriss des Stadtbades hat sich das charakteristische urbane Stadtbild Schwäbisch Gmünds unkontrolliert verändert, oft begleitet von heftigen Protesten  der Bürgerschaft (Josefle, Postgebäude u.a.).

 

Vision:

Erhalt des Stadtbildes von Schwäbisch Gmünd in seiner besonderen Lage in seiner historisch gewachsenen Erscheinung . Damit wird ihr Alleinstellungsmerkmal als älteste Stauferstadt, als  Stadt des Barock und als Gold- und Silberstadt  mit den stadtbildprägenden Villen und Bauten des 19. und frühen 20. Jahrhunderts festgeschrieben.

 

Vorbild:

für eine entsprechende Verordnung ist das Gesetz von A. Malraux von 1962, hier zitiert nach der Internetseite  „DeuFraMat - Deutsch-französische Materialien für den Geschichts- und Geographieunterricht“:

Das Gesetz 62-903 vom 4. August 1962- Das sogenannte "Loi Malraux", benannt nach ihrem Initiator André Malraux, dem damaligen Kulturminister, Schriftsteller und persönlichen Freund de Gaulles, ist der erste Ansatz zur gesetzlichen Regelung der Stadterneuerung und befasst sich mit dem Schutz des historisch bedeutsamen baulichen Erbes Frankreichs. Die betreffenden Viertel, sogenannte "geschützte Zonen" (secteurs sauvegardés) können nach historischen oder ästhetischen Grundsätzen abgegrenzt werden, sofern das gesamte Ensemble oder Teile davon eine Wiederherstellung oder Konservierung rechtfertigen, um ihren Charakter zu bewahren. Für diese Schutzzonen ist ein Plan zur Wiederherstellung zu schaffen, sämtliche Umbauarbeiten bedürfen der behördlichen Genehmigung. Diese wird nur erteilt, wenn die Arbeiten mit dem Schutzzonenplan übereinstimmen.

 

Ziel:

Mit einer solchen Verordnung werden Baumaßnahmen in der Stadt von Anfang an wahrgenommen und an den Aussagen der Verordnung gemessen. Dadurch werden Maßnahmen verhindert, die eine gewünschte Stadtentwicklung  beeinträchtigen.

Eine nachhaltige Stadtentwicklung in Hinblick auf wirtschaftliches  Wachstum und auf eine verbesserte ästhetische Qualität  braucht eine städtebauliche Vision, die der historischen Bedeutung der Stadt gerecht wird.

Eine Stadt, die sich ihres substantiellen Wertes bewusst ist, wird auch anspruchsvolle und verantwortungsbewusste Investoren anziehen.

Tourismus  und Wohnungsbau im Großraum werden gefördert und tragen dann ihrerseits zu einem notwendigen Wirtschaftswachstum bei.

 

Ergebnis:

Nach einer Besprechung mit der Stadtverwaltung wurde eine gemeinsame Willenserklärung verfasst:

Gemeinsame Willenserklärung zur Stadtentwicklung von Schwäbisch Gmünd (Lex Gamundia):

  • Die geschichtlich geprägte Stadtpersönlichkeit von Schwäbisch Gmünd und aller Stadtteile muss erhalten und geschützt werden (Stadtbild).
  • Bewahren der Bausubstanz hat Vorrang vor Abriss.
  • Der zu schützende Bereich umfasst:
    • den mittelalterlichen Stadtkern
    • die von Barock und Rokoko geprägte Innenstadt
    • die Erweiterung der Stadt im 19. Jhdt. mit Villen und frühen Industriebauten
    • die Entwicklung des beginnenden 20.Jhdt.
  • Die zu schützenden Bauten, Straßenzüge, Plätze und Ensembles werden in einem Kataster erfasst und in Verbindung mit dem Landesdenkmalamt entwickelt.
  • Das Bewusstsein der Bevölkerung für die ästhetische Qualität des Stadtbildes muss durch bürgerschaftliche Initiative und Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Ausstellungen, Führungen) verbessert werden.
  • Die jetzigen Besitzer der Immobilien werden in das öffentliche Interesse frühzeitig eingebunden.
  • Bauvorhaben von Investoren müssen von Planungsbeginn an, mit der Stadtverwaltung abgesprochen und im Sinne dieser Initiative beurteilt werden.
  • Neubauten auf Brachen können moderne Akzente setzen, ohne aber das Gesamtbild zu dominieren.

Diese Erklärung ist eine gemeinsame Willensäußerung der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd und einer bürgerschaftlichen Initiative (pro gamundia).



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