Freitag, 24. Juli 2015

Zielvorstellungen der Bürgerinitative

"Was wir wollen"

 

Wir wollen den Bestand an historischen Bauten erhalten mit Respekt vor ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild.

Wir wollen, dass das Flair unserer Stadt erkannt wird, erhalten bleibt und behutsam entwickelt wird.

Wir wollen, dass die Architektur wieder Baukunst genannt werden kann und nicht nur Zwängen folgen muss zwischen Funktionalität und Rentabilität.

Wir wollen, dass gerade der soziale Wohnungsbau sich an den sozialen und ästhetischen Bedürfnissen der Bewohner orientiert und städtebauliche Akzente setzt im Einklang mit dem historischen Stadtkern.

Wir wollen nicht, dass die sehenswerte historische Stadt von banalen, ausdruckslosen und gleichförmigen Bauten aufgefressen wird! Diese ungestaltete Architektur bringt keine Sehenswürdigkeiten hervor.

Wir wollen, dass Gestaltungsprinzipien Anwendung finden im Einzelbau und im Stadtraum.

Wir wünschen uns, dass bei Sanierungsmaßnahmen und Neubauten wieder Haus-Persönlichkeiten entstehen.

Wir wünschen uns, dass Altbauten wieder ihren ursprünglichen Charakter erhalten durch Respekt auch vor Details wie Fenster, Türen und Schmuckelementen. Viele Altbauten in Schwäbisch Gmünd wurden durch unpassende Fenster und Fassaden „entpersönlicht“. Viele Neubauten haben keine Persönlichkeit, weil weder der Architekt seine Kreativität einsetzen kann, noch der künftige Bewohner Gestaltungsspielraum erhält. Eine große Zahl zeitgenössischer  Bauten folgt einem Entstehungskonzept, das schon vorhandene Planungsmuster, rationalisierte Produktionsprozesse und renditeoptimierte Vermarktung miteinander verbindet. Die Summe solcher Bauten ergibt keine Stadtpersönlichkeit, sondern verstärkt die schon 1965 von Alexander Mitscherlich beklagte „Unwirtlichkeit unserer Städte“.  Viele modern sein wollende Bauten und Stadtrandsiedlungen sind Klone eines Zeitgeistes, der nicht das menschliche Maß in den Vordergrund stellt. Sie altern deshalb auch nicht, sondern verrotten langsam und überschwemmen die Städte wie Plastikmüll die Weltmeere.

Hier ein Zitat von Brent C. Brolin, dem nichts hinzuzufügen ist:
"Der visuelle Facettenreichtum traditioneller Bauten bedeutete, dass sich dem Betrachter, je näher er herantrat, Schritt für Schritt einzelne Schichten des Ornaments in ständig kleiner werdendem Maßstab erschlossen. Da sich fortwährend Neues darbot, blieb das Auge beschäftigt und interessiert. Die ornamentlose Kahlheit moderner Architektur bereitet dem Auge selten lohnende Reize. Die modernen Bauten sind meist schon aus der Entfernung mit einem Blick zu erfassen ... Die Masse der einförmigen Kuben, langgestreckt oder hochaufragend, und der glatten, kahlen, mit ihrer starren Abfolge alternierender Wand- und Fensterbänder, beliebig ausdehnbaren Wandflächen, ausdruckslos und ohne Individualität. Hat man einige von ihnen gesehen, hat man sie alle gesehen. Nichts reizt dazu näherzutreten, genauer hinzuschauen, und so schauen die meisten auch nicht mehr hin."

[1] Brolin, Brent C. "Das Versagen der modernen Architektur", Ullstein Sachbuch 1976, S. 37

Deshalb brauchen wir eine Satzung, die richtungsweisend ist
  1. für die Erhaltung vorhandener Bausubstanz
  2. für die Wiederherstellung der ursprünglichen Fassaden nach Veränderungen in der jüngeren Vergangenheit
  3. für die Gestaltung neuer Gebäude im Kontext des Stadtbildes

Zu 1.:
Erhaltung ist in jedem Fall einem Abriss vorzuziehen.
Nutzungskonzepte integrieren die vorhandene Bausubstanz

Zu 2.:
Anstehende Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen das ursprüngliche Erscheinungsbild in allen Elementen (Material, Farbe, Fenster, Türen, Dachformen und Schmuckelementen)

Zu 3.:

Neubauten in Baulücken und noch vorhandenen Brachen setzen moderne wertige Akzente im Stadtensemble.
Neubebauungen an der Stelle abgegangener Bauwerke übernehmen deren Stellenwert im Stadtbild: Sie ordnen sich ein in das Ensemble der umgebenden Fassaden, sie übernehmen die Funktion des Blickankers im Straßenverlauf falls nötig in der passenden Dimension und mit evtl. möglichen Zitaten.

Die Stadtpersönlichkeit von Schwäbisch Gmünd muss bei allen Baumaßnahmen respektiert, gewürdigt und weiterentwickelt werden, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung zu ermöglichen.

Merkmale der Stadtpersönlichkeit von Schwäbisch Gmünd
sind (unvollständig):
  • Stauferstadt
  • Hl.-Kreuz Münster im Zentrum (eines der wertvollsten Gebäude der süddeutschen Sondergotik)
  • Reichsstadt
  • Barockstadt
  • Gold- und Silberstadt
  • Stadt berühmter Künstler (Parler, Baldung, Ratgeb, Leutze, Fehrle, Pleuer u.a.)
  • Stadt mit einer lebendigen Erinnerungskultur
  • Stadt mit einem bürgerschaftlich geprägten Vereins- und Kulturleben
  • Stadt mit einer ausgeprägten Willkommenskultur
  • Hochschulstadt mit den Schwerpunkten Pädagogik und Gestaltung

Donnerstag, 14. Mai 2015

Was noch zu sagen wäre: Ein kleiner Nachschlag zur Bauausschusssitzung


In der Sitzung des Bauausschusses am 22.4.2015 herrschte allenthalben Dankbarkeit und Zustimmung zu den Aktivitäten der Bürgerinitiative „Pro Gamundia - Lex Gamundia“. Als Mitglied dieser Initiative konnte man fast das Gefühl bekommen, man würde offene Türen einrennen und weitere Aktivitäten mit Ausnahme der Erstellung des Katasters - seien überflüssig.

OB Richard Arnold überreichte den anwesenden Mitgliedern der BI im Anschluss an die Präsentation neben dem kostbaren vierbändigen Werk von Richard Strobel, Kunstdenkmäler in Baden- Württemberg - Schwäbisch Gmünd, auch noch die hochwertig gestaltete Broschüre, Gmünd 2020 - Agenda für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Das edle Heft lädt ein zum Blättern und Lesen:

Im Handlungsfeld Urbanität kann man unter den Leitzielen 1 und 2 Zielsetzungen der Bürgerinitiative „pro Gamundia - Lex Gamundia“ vermuten. Dort heißt es:

1. Urbane Qualitäten stärken, identitätsstiftende Gebäude erhalten und öffentliche Räume qualitätsvoll gestalten.

2. Wachsen mit Offenheit für Neues, dabei Ergänzungen und Verbindungen von Alt und Neu in unterschiedlichen Funktionen, vielfältige architektonische Formen im urbanen Raum stärken.

Auf der Ebene einer recht weitreichenden Agenda ist ein differenzierter Blick auf die angesprochenen Handlungsfelder kaum zu erwarten. Doch sollte man gerade unter der Erkenntnis, dass „Wirtschaft und Arbeitsplätze“ nur an einem „sympathischen Standort mit hoher Lebensqualität“ gedeihen, weiterdenken, was einen „sympathischen Standort“ ausmacht.

80 % der Welterfassung und -erfahrung macht der Mensch mit den Augen. Alle Sinne wollen beim Aufenthalt in der Stadt zu einer positiven Wahrnehmung kommen: Alles, ein gepflegtes historisches Stadtbild, eine Geräuschkulisse, die Unterhaltung zulässt und nicht beängstigt, der Duft von Kaffee und frischem Brot, Geschmackserlebnisse in einer attraktiven Gastronomie bis hin zur Haptik von Türgriffen und Automaten, alles leistet seinen Beitrag zu dieser „Sympathie“. Wir dürfen aber nicht vergessen: 80% trägt das Sichtbare zu diesem Wohlfühlen bei. Verantwortliche und kompetente Gestaltung ist der wichtigste Anteil am Wohlfühlfaktor einer Stadt!

Nicht nur Arbeiten, Wohnen, Einkaufen, Kinder spielen lassen, diese beschulen und evtl. einen Kaffee während der Shoppingtour trinken sind Ausdruck der Bedürfnisse der Stadtbewohner, sondern das Wohlfühlen in einem ästhetisch sinnvoll erhaltenen und gestalteten Stadtraum ist gleichberechtigter Anreiz für die Stadtwahl.

Das Auge isst mit, weiß jeder Gastronom; doch in Bezug auf Architektur lässt sich der Bürger noch viel zu viel unreflektiert aufs Auge drücken, z.B. Restbestände eines barocken Hauses auf Augenhöhe im Erdgeschoss, Portal, Schmuckelemente, Fenster mit schmiedeeisernen Fenstergittern alles noch da und ab dem ersten Stock eine banalisierte Fassade mit standardisierten Kunststofffenstern (Abb.1).



Oder: Ein Eisenbetongebäude mit vorgesetzten Betonelementen, die an zersägte Rohre erinnern in einem Stadtquartier mit kleingliedrigen Gebäuden aus dem 18. Jahrhundert (Abb.2).





-Kleider machen Leute!- sagt man und meint damit, dass die Kleidung etwas über ihren Träger aussagt und der Träger mit seiner Kleidung etwas über sich sagen will. Dasselbe gilt auch für die Architektur - die Architektur macht die Stadt-. Das klingt banal, meint aber immer die Kommunikation zwischen den Besitzern, Bewohnern und der Öffentlichkeit, zwischen Vergangenheit und Gegenwart mit Ausblicken in die Zukunft, sie zeigt Unterschiede zwischen Regionen und Mentalitäten. Letztendlich ist das nicht banal, sondern hoch komplex und bedarf einer bewussten Pflege mit Sachverstand, Verantwortungsgefühl und manchmal auch Mut. Das kann nur in gemeinsamen Anstrengungen umgesetzt werden, orientiert an allgemein akzeptierten Richtlinien (Lex Gamundia) und einem Erhaltungs- und Gestaltungsbeirat, der sich unabhängig von jeder Parteilichkeit darum kümmert.

Eine Fassade aus pflegeleichten Eternit-Platten an einem barocken Stadthaus mag den einen oder anderen genauso wenig stören wie eine Portion Kaffee im Pappbecher. Mit Genuss hat wohl beides nichts zu tun. Wie sagt doch der Schwabe: Coffee to go - Kaffee zom davolaufa.

Rudolf Berkenhoff

für die Bürgerinitiative „Pro Gamundia - Lex Gamundia“

29.4.2015

Anerkennung der Arbeit der BI "Lex Gamundia" im Bauausschuss

Am 22. April 2015 hatte die Bürgerinitiative "Pro Gamundia-LexGamundia" Gelegenheit sich selbst und ihr Anliegen sowie ihre Arbeit vorzustellen.
Das Echo war sehr positiv, wie der Bericht in der Rems-Zeitung vom 23.4.15 zeigt.

Montag, 9. März 2015

Antrag an die Stadtverwaltung

Die Bürgerinitiative „Pro Gamundia/Lex Gamundia“ stellt den Antrag, die in beiliegendem Stadtplan ausgewiesenen Gebiete (und Einzelquartiere) außerhalb der Kernstadt in die Bestandserhaltungsverordnung, die für die Kernstadt bereits vorliegt, aufzunehmen.

Gleichzeitig bittet sie um die Einrichtung eines Beirats für Bewahrung und Gestaltung (BBG), der sich aus maximal 10 Personen zusammensetzt und ehrenamtlich arbeitet. Die Mitglieder sind engagierte Laien und Fachleute z.B. Architekten – Kammergruppe aus der Stadt oder Personen mit enger Verbindung zur Stadt. Der Modus der Auswahl muss noch erarbeitet werden.

Dieser Beirat soll bei allen beabsichtigten Veränderungen im ausgewiesenen Bereich (Erhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Abrissmaßnahmen sowie bei Neubauten) um eine Stellungnahme gebeten werden. Die Einbeziehung des BBG muss so frühzeitig geschehen, dass seine Vorschläge Berücksichtigung finden können.

Die Erstellung eines Katasters wird durch weitere Zuarbeit durch die BI unterstützt.


Entwurf: Stand 14. Januar 2015


Was für die Einrichtung eines Beirats für Gestaltung und Erhaltung spricht


  1. Mehr Beteiligung der Bevölkerung an der Erhaltung und Weiterentwicklung des Stadtbildes unter Einbeziehung der Presse
  2. Entspanntere Kommunikation in Konfliktfällen
  3. Diskussionen und Kommunikation im Vorfeld von Entscheidungen und nicht hinterher (meistens zu spät)
  4. Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ästhetische Qualität von Architektur
  5. Mehr Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimatstadt
  6. Erhöhung des Qualitätsbewusstseins bei Renovierungen und An-und Umbauten (Fenster, Türen, Putz u.a.)
  7. Ansprechpartner für Bauherren und Investoren und Verwaltung
  8. Verbesserte Außenwirkung der Stadt
  9. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Stadt
  10. Verbesserung der touristischen Attraktivität der Stadt
  11. Bessere Akzeptanz von Entscheidungen der Verwaltung bei der Bürgerschaft
  12. Effizienterer Ablauf von Verwaltungsvorgängen

Stand: 28.1.2015 B/K

Der Kataster entsteht!


Seit einigen Monaten sind Mitglieder der Bürgerinitative "Lex Gamundia" unterwegs und erfassen erhaltenswerte Gebäude außerhalb der Kernstadt. Die Daten werden der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Ein Beispiel:






Fachdaten – erhaltenswertes Gebäude


Objektname: ---

Str. & H Nr.: Beispielstraße .130

Baujahr: um 1900

Beschreibung: Zweigeschossiges Wohnhaus („Normaltyp“) mit Zwerchhaus und zwei Mansarden links & rechts, Mansarden mit Spitzhaube und Kugelspitze, Sockel verputzt (im Giebelbereich horizontale Gliederung), EG Klinker, EG Fensterumrahmung mit betontem Sturz, Sims und jeweils 4 Ecksteine aus Sandstein vorkragend, umlaufendes Schmuckelement, Obergeschoss verputzt. Giebel im Obergeschoss mit Schindelverkleidung (hell übermalt), Übergang


Erfasst am, Name

Drei Beispiele, warum eine Verordnung zur Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes notwendig ist (Lex Gamundia)

  1. In Gmünd, an der Waldstetter Brücke werden die ehemaligen Gebäude, die das DRK seit den 50er Jahren genutzt hat, renoviert. Die Garagen und Verbindungsbauten verschwinden und die Häuser erscheinen wieder in der ursprünglichen Gestalt. Ausgestattet mit neuen Funktionen werden die Gebäude aus den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts ihre stadtbildprägende  Erscheinung behalten. Dies ist möglich geworden, weil sowohl Stadtverwaltung und Investor (vgw) willens waren, an dieser Stelle kein Haus abzureißen.
    Gegenwärtig haben wir die Situation, dass dem Erhalt von historischen Bauten und ihrer angemessenen Erscheinung im Stadtbild von Schwäbisch Gmünd große Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Da sind sich Stadtrat, Verwaltung und eine breite Öffentlichkeit einig, besonders nach dem Abriss der Kötschke-Villa in der Charlottenstraße. Die Vorschläge der BI pro Gamundia werden von allen Seiten unterstützt. Selbst zu der Planungspräsentation der Bebauung im Bereich Josef-, Rechberg- und Heugenstraße im Rathaus wurde die BI eingeladen, eine bemerkenswerte Vorgehensweise.
     
  2. Das alte Gasthaus „Harmonie“ am Lorcher Bahnhof, stadtbildprägend für Lorcher Bürger und für Bahnreisende, wird einer neuen Nutzung zugeführt. Die Rems-Zeitung berichtete am 28. Mai in Nr. 122 darüber. Obwohl das Gebäude schon längere Zeit leer stand, war die Gefahr eines Abrisses relativ gering, weil es als Kulturgut vom Denkmalamt geschützt ist. Gut, wenn der Denkmalschutz die Verantwortung für den Erhalt eines Gebäudes übernimmt, dann haben sich Eigner und evtl. Investoren an die Auflagen zu halten, oft auch mit Murren. Doch nicht jedes Haus, jedes Ensemble, das ein Ortsbild charakteristisch prägt, kann vom Landesdenkmalamt betreut werden. Die obere Denkmalbehörde ist für die herausragenden Kulturdenkmäler zuständig. Um den Rest müssen sich die untere Denkmalbehörde und die Bürgerschaft kümmern.
     
  3. Die Rems-Zeitung berichtete in Nr. 112 vom 16. Mai 2014 über den beschlossenen Abriss im sogenannten Areal Angstenberger in Abtsgmünd. Seit 2002 befindet sich das Areal im Besitz der Gemeinde und sollte eigentlich erhalten bleiben, zumindest in Teilen. Doch niemand fand sich, der diese Investition tragen wollte. Die Gebäude verfielen und das Landesdenkmalamt stufte das Areal 2013 als nicht denkmalwürdig ein. Jetzt wird abgeräumt und neu gebaut, was auch immer.

Fazit:
Das erste Beispiel zeigt, dass eine vertrauensvolle Kooperation aller Beteiligten an Baumaßnahmen viel Gutes bewirken kann, aber mit unerwarteten Einwänden und Risiken rechnen muss. Das zweite Beispiel sichert in Einzelfällen den Erhalt wertvoller Bausubstanz. Das dritte Beispiel macht aber deutlich, dass der gute Wille einer Verwaltung und evtl. sogar eine Mehrheit des Gemeinderats eine negative Entwicklung nicht verhindern können, wenn diesen nicht stabile gesetzliche Vorgaben entgegenstehen. Solche Vorgaben sind bindend und lassen auch den langsamen und ausschleichenden Weg aus der Verantwortung nicht mehr zu. Eine solche Verordnung (Erhaltungs- und Gestaltungsverordnung – Lex Gamundia), die das bestehende Stadtbild an prägenden Stellen erhalten und gestalten soll, ist unabhängig von wechselnden Mehrheiten und Personen. Sie gibt das Stadtbild in die Verantwortung der Allgemeinheit, sodass niemand darüber leichtfertig verfügen kann. Nur so sind nachhaltige und stabile Entwicklungen möglich. Sie verhindern ein kurzfristiges Hin und Her bei wechselnden Interessen und unverantwortliche Fehlentscheidungen.