Gleichzeitig bittet sie um die Einrichtung eines Beirats für Bewahrung und Gestaltung (BBG), der sich aus maximal 10 Personen zusammensetzt und ehrenamtlich arbeitet. Die Mitglieder sind engagierte Laien und Fachleute z.B. Architekten – Kammergruppe aus der Stadt oder Personen mit enger Verbindung zur Stadt. Der Modus der Auswahl muss noch erarbeitet werden.
Dieser Beirat soll bei allen beabsichtigten Veränderungen im ausgewiesenen Bereich (Erhaltungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Abrissmaßnahmen sowie bei Neubauten) um eine Stellungnahme gebeten werden. Die Einbeziehung des BBG muss so frühzeitig geschehen, dass seine Vorschläge Berücksichtigung finden können.
Die Erstellung eines Katasters wird durch weitere Zuarbeit durch die BI unterstützt.
Entwurf: Stand 14. Januar 2015
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